Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss schriftlich mittels SKA-Formular „Antrag auf Mitgliedschaft“ beantragt werden.

Dieses erhaltet Ihr von Eurer Trainerin/Eurem Trainer am Ende der Probezeit.

Mit Eurer Unterschrift auf diesem Antrag erklärt Ihr Euch mit unseren Bedingungen (insbesondere Beitragserhebung und Kündigungsfrist) einverstanden. Die Mitgliedschaft für Euch bzw. Euer minderjähriges Kind kommt zustande, wenn die Aufnahmebedingungen erfüllt werden und dem Aufnahmeantrag seitens Vorstand zugestimmt wurde. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft bei der Shotokan Ryu Karate Do Akademie Germersheim e.V. erfolgt die Abbuchung der fälligen Beiträge auf Basis eines Lastschriftmandats vierteljährlich, zum 02.01;01.04;01.07 und 01.10. Sollte dieser Tag auf einen Feier- oder Sonntag fallen, verschiebt sich die Abbuchung auf den folgenden Werktag.

Der Aufnahmeantrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Unterschriftsdatum in schriftlicher Form widerrufen werden und bedeutet gleichzeitig den Widerruf des Lastschriftmandats. Mitglieder können nach einer festgelegten Mindestvereinszugehörigkeit an allen Aktivitäten des Vereins teilnehmen (Lehrgänge, Trainingslager, Ausflüge, Weihnachtsfeier etc.). Für die Teilnahme an Gürtelprüfungen bzw. Wettkämpfen ist zusätzlich eine Mitgliedschaft im Deutschen Karate-Verband e.V. (DKV) erforderlich. Die Anmeldung beim DKV erfolgt durch den Verein. Der DKV-Jahresbeitrag wird jeweils zum 01.02. eines Jahres von Eurem Konto abgebucht.